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   FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 131/98   

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https://dejure.org/2001,10015
FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 131/98 (https://dejure.org/2001,10015)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.10.2001 - VII 131/98 (https://dejure.org/2001,10015)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - VII 131/98 (https://dejure.org/2001,10015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 12 Nr. 3
    Entnahmewert nach der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG stellt keinen Bruttowert dar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entnahmewert nach der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG stellt keinen Bruttowert dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    1-v.H.-Methode: Keine Abziehbarkeit der im Bruttolistenpreis enthaltenen Umsatzsteuer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    1-v.H.-Methode: Keine Abziehbarkeit der im Bruttolistenpreis enthaltenen Umsatzsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 131/98
    Im Übrigen kann der Steuerpflichtige diese Schätzung, die als Ausgangspunkt eine Bezugsgröße hat, die Umsatzsteuer enthält, ohne weiteres dadurch vermeiden, dass er die tatsächlichen Aufwendungen nachweist und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch belegt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ; vgl. BFH-Urteile vom 21.3. 2001 IV R 27/00, BStBl II 2001, 403; und vom 24.2. 2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 131/98
    Im Übrigen kann der Steuerpflichtige diese Schätzung, die als Ausgangspunkt eine Bezugsgröße hat, die Umsatzsteuer enthält, ohne weiteres dadurch vermeiden, dass er die tatsächlichen Aufwendungen nachweist und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch belegt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ; vgl. BFH-Urteile vom 21.3. 2001 IV R 27/00, BStBl II 2001, 403; und vom 24.2. 2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273).
  • FG Münster, 12.05.1998 - 15 K 6197/97
    Auszug aus FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 131/98
    Dieser tritt mangels anderer genauer Ermittlungsmethoden an die Stelle der Ermittlung der tatsächlichen Kosten (vgl. Urteil des FG Münster vom 12.5. 1998, EFG 1998, 1293).
  • FG Köln, 20.02.2003 - 8 K 7533/97
    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG enthält nämlich bei der Bemessung des Entnahmewertes eine typisierende Schätzung, die in Ermangelung des Vorliegens anderer genauer Ermittlungsmethoden an die Stelle der Ermittlung der tatsächlichen Kosten tritt (FG Nürnberg, Urteil vom 12. Oktober 2001 VII R 131/98, EFG 2002, 607 m.w.N.).

    Diese Benachteiligung wäre vielmehr hinzunehmen, weil es dem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer unbenommen bleibt, die Schätzung nach der 1 v.H.-Regelung dadurch zu vermeiden, dass er die tatsächlichen Aufwendungen belegt und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (FG Nürnberg, EFG 2002, 607).

  • FG Köln, 22.10.2002 - 8 K 7533/97

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung für private Pkw-Nutzung

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG enthält nämlich bei der Bemessung des Entnahmewertes eine typisierende Schätzung, die in Ermangelung des Vorliegens anderer genauer Ermittlungsmethoden an die Stelle der Ermittlung der tatsächlichen Kosten tritt (FG Nürnberg, Urteil vom 12. Oktober 2001 VII R 131/98, EFG 2002, 607 m.w.N.).

    Diese Benachteiligung wäre vielmehr hinzunehmen, weil es dem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer unbenommen bleibt, die Schätzung nach der 1 v.H.-Regelung dadurch zu vermeiden, dass er die tatsächlichen Aufwendungen belegt und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (FG Nürnberg, EFG 2002, 607).

  • FG Niedersachsen, 10.07.2007 - 13 K 509/06

    Ertragsteuerliche Auswirkungen der umsatzsteuerlichen

    Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass ansonsten die private Kfz-Nutzung nicht mit 1% sondern mit 1, 15% besteuert werde und dass eine Ungleichbehandlung mit nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern - wie z.B. Ärzten - bestehe (vgl. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 5. Dezember 2001 4 K 1176/01, juris; Urteil des FG Nürnberg vom 12. Oktober 2001 VII 131/98, EFG 2002, 607; Urteil des FG Köln vom 20. Februar 2003 8 K 7533/97, EFG 2003, 295).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2003 - 1 K 2848/00

    Entnahmewert bei Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 v. H. - Regelung

    Das bedeutet weiter, dass eine etwaige Umsatzsteuer aus diesem Betrag nicht herauszurechnen ist (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Oktober 2001 VII 131/98, EFG 2002, 607).
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